Rechtsanwaltskammer Sofia
Republik Bulgarien
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Frau Rechtsanwältin Pepa Nachkova hat seit 1993 einen Magister - Abschluss in Rechtswissenschaften an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sofioter Universität „St. Kliment Ohridski“, Bulgarien. Den juristischen Vorbereitungsdienst, ihre Referendarzeit, führte sie am Bezirksgericht Sofia und als Mitarbeiterin in einer Anwaltskanzlei in Sofia weiter (1994). Im März 1995 wird Frau Mag. Jur. Nachkova Rechtsanwältin als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sofia, Bulgarien aufgenommen und leitet seitdem erfolgreich eine eigene Anwaltskanzlei, die sich durch die hohe Leistungsqualität und das individuelle Eingehen auf jeden Kunden behauptet hat. Frau Mag. Jur. Nachkova ist eine Anwältin mit einem bewährten Namen und mit gutem Ruf in der Prozessvertretung von ausländischen und einheimischen natürlichen und juristischen Personen, vor allen bulgarischen Instanzen für Verwaltungs- und Zivilverfahren, handelsrechtliche Streitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren (Internationales Schiedsgericht der WKÖ und ICC), einschließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Rechtsanwältin Nachkova hat sich auf folgende Gebiete spezialisiert: Immobiliengeschäfte, Baurecht, Restitutionsleistung, Bankkredite, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, Familienrecht, ausländische Investitionen in Bulgarien und Österreich, Handels- und Gesellschaftsrecht, internationales Privatrecht, europäisches Recht, außergerichtliche Streitbeilegung, Leasingrecht, Bankrecht, bulgarische und internationale Normen gegen Geldwäsche, Schutz der Menschenrechte.

Mit ihrem postgradualen LL.M. Studium des internationalen Steuerrechts an der Wirtschaftsuniversität Wien in Österreich (2011/2013) bietet Rechtsanwältin Nachkova ihren Kunden eine fachlich kompetente und fundierte Rechtsberatung im Bereich Steuerrecht an. Das Spektrum ihrer juristischen Leistungen umfasst die Beratung von natürlichen und juristischen Personen mit den Schwerpunkten internationale Steuerplanung und Besteuerung sowie Beratung während der Kontaktherstellung zwischen bulgarischen und österreichischen Geschäftsleuten, Eintragungen und das Start-Up von Unternehmen und Geschäftsaktivitäten in Bulgarien und Österreich, Beratung zur Anwendung des Abkommens zwischen Bulgarien und Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie anderer internationaler Steuerabkommen.

Seit 2011 ist Frau Rechtsanwältin Nachkova, LL.M, als externe Beraterin für die Anwaltskanzlei Lansky, Ganzer und Partner in Wien, Österreich, für Fragen des bulgarischen und europäischen Rechts im Rahmen nachstehender Fachgebiete tätig: Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Vertragsrecht, Bankrecht, Leasingrecht, Bekämpfung und Regelungen gegen Geldwäsche, die Anwendbarkeit und das Verhältnis zwischen den nationalen Gesetzgebungen und dem internationalen Zivil- und Strafrecht sowie die Bestimmungen des korrekten anzuwendenden Gerichtsstands.

Frau Rechtsanwältin Nachkova, LL.M. arbeitet eng zusammen mit Anwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und anerkannten Experten aus unterschiedlichen Bereichen, wie Immobilienmakler, Architekten, Finanzberater, Buchhalter, Dolmetscher wie auch mit anderen Experten in Bulgarien, Deutschland, Russland und anderen Ländern.

Frau Rechtsanwältin Nachkova, LL.M. ist auch Autorin von juristischen Recherchen und Kommentaren (wie z.B. der Kommentar zum letzten bulgarisch - österreichischen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Kommentar zur wichtigen Rechtsprechung der bulgarischen und internationalen Gerichtshöfen, u.a.).

Arbeitssprachen: Englisch, Bulgarisch und Russisch.